07. September 2010
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Das Arbeitszeugnis - Wenn Sie nicht einverstanden sind


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Wenn Sie nicht einverstanden sind

Wenn Sie nicht einverstanden sind

Ein nicht ordnungsgemäß ausgestelltes Zeugnis müssen Sie als Arbeitnehmer nicht akzeptieren. Wenn Sie mit Ihrem erhaltenen Zeugnis nicht einverstanden sind, hilft häufig schon ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten. Formfehler im Zeugnis lassen sich schnell beheben. Einige Arbeitgeber verwenden auch nur aus Unkenntnis die falschen Formulierungen.

Praxistipp: Begründen Sie in dem Gespräch die gewünschten Änderungen des Zeugnisses. Nennen Sie zum Beispiel erfolgreich durchgeführte Projekte und Tätigkeiten oder verweisen Sie auf bestehende Stellenbeschreibungen. Erklären Sie, warum Ihnen die Aufnahme bestimmter Inhalte wichtig ist.

Bleibt das Gespräch erfolglos, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Korrekturwünsche noch einmal schriftlich mit. Bitten Sie ihn um die Ausstellung eines geänderten Zeugnisses, da das erhaltene Zeugnis Ihre Leistungen oder Ihren Aufgabenbereich nicht richtig darstellt. Stellen Sie Ihrem Arbeitgeber einen Entwurf für einen Zeugnistext zur Verfügung. Gegebenenfalls können Sie auch Ihren Betriebsrat als Vermittler einschalten.

Können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht auf einen Zeugnistext einigen, bleibt häufig nur der Rechtsweg. Bedenken Sie jedoch, dass dies ein zeit- und kostenintensiver Weg sein kann. Lassen Sie sich auf jeden Fall dabei von einem Rechtsanwalt oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Autorenprofil und weitere Informationen:

Elke Zuchowski http://www.bewerbungstrainerin.de
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